Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Üblicherweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Heilpraktiker nicht.
Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.
Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für Heilpraktikerleistungen zumindest teilweise. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen.
Kontakt für Rückfragen
Bei Fragen zu den Behandlungskosten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: